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GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
I. Lieferungsbedingungen
des Deutschen Textilreinigungsgewerbes (LB-DTV)
1. Textilreinigung
wird sachgemäß und schonend ausgeführt.
2. Mängel am eingelieferten
Reinigungsgut
Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die
durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und
die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B.
Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte,
ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen,
frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere
verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut, das nicht oder
nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet
ist oder der Textilreiniger dies durch fachmännische Warenschau
nicht erkennen kann.
3. Rückgabe
des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung
(z.B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen.
Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von 3 Monaten nach dem
vereinbarten Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb
eines Jahres nach diesem Termin, und ist dem Textilreiniger der
Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen
Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der
Verwertung. Solche Kleidungsstücke, deren Erlös die Kosten des genannten
Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig
und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen
etwaigen Verwertungserlös.
4. Mängel am ausgelieferten
Reinigungsgut
Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut vom Textilreiniger
bearbeitet wurden, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des
Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von 2 Wochen nach Rückgabe
gerügt werden.
5. Haftungsbegrenzung
Der Textilreiniger haftet für Verlust des Reinigungsgutes unbegrenzt
in Höhe des Zeitwertes. Für Bearbeitungsschäden haftet der Textilreiniger
nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt in Höhe des
Zeitwertes. Ansonsten ist die Haftung auf das 15fache des Bearbeitungspreises
begrenzt.
II. Ergänzende Vertragsbedingungen
1. Der Auftrag wird
auf Grund der vorstehenden LB-DTV i.V.m den nachfolgenden Ergänzungen
für Teppiche und Heimtextilien angenommen. Im Einzelfall behalten
wir uns vor vom Auftrag zurückzutreten.
2. Mit der Unterzeichnung
des Abholbeleges wird der Auftrag zu unseren Geschäftsbedingungen
erteilt. Der Kunde kann innerhalb eines Tages vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung oder durch Zurücknahme des
Teiles.
3. Es sind
folgende Besonderheiten bei Teppichen und Heimtextilien zu beachten:
- Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste.
Zusatzleistungen wie Spannen, Ausrüstungen oder Reparaturen werden
nur nach ausdrücklicher Bestellung durchgeführt.
- Der Bearbeitungspreis wird unabhängig vom
Waschergebnis für die Durchführung der angebotenen und bestellten
Leistung erhoben. Die Flächenberechung auch bei nichtrechteckigen
Teilen erfolgt größte Länge x größte Breite. Das Mindestmaß je
Teil beträgt 1/2 qm.
4. Für nachstehende Mängel übernehmen wir keine
Haftung.
- Einlaufen und Verziehen von Teppichen ist materialbedingt,
evtl. wurden Kett- oder Schussfäden bei der Herstellung unterschiedlich
gespannt, oder es wurde Materialien verwendet die beim Waschen unterschiedlich
reagieren. Eine Massänderung von bis zu 5 % ist dabei je nach Material
möglich
- Flecksubstanzen wie Gerbstoffe oder Säuren haben
chemisch mit dem Fasermaterial reagiert und sind daher durch Wäsche
nicht mehr zu entfernen.
- Pilzbefall im Grundgewebe kann zum Durchbrechen
führen (Moder, Stockflecken)
- Mottenbefall kann eine Ablösung des Flors verursachen
- Vorhandene Defekte (z.B. Moder, Risse, geklebte
oder abgetretene Kanten) können sich ausweiten
- Vorhandene, nicht entfernbare Flecken, können
nach Entfernen der Allgemeinverschmutzung sichtbar werden.
- Rückstände von Reinigungsmitteln, falsche Vorbehandlung,
Wasserschäden, Farbschädigungen durch Licht oder Umwelteinflüsse sowie
Retuschen und Ausrüstungen von Flor oder Grundgewebe können das Warenbild
verändern
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